Hundehalterhaftpflicht
Optimaler Schutz für Hund und Halter
- ungewollte Deckschäden
- Mietsachschäden an mobilen Gegenständen in Hotel/FeWo
- Schäden beim Führen ohne Leine und Maulkorb
Unsere Janitos Hundehalterhaftpflicht –
unverzichtbar für jeden Hundehalter
Hunde sind von Natur aus neugierig, verspielt und folgen intuitiv ihrem natürlichem Jagdtrieb. Wenn sich der Hund aus Langeweile die Hotelzimmercouch vornimmt oder beim Gassi gehen plötzlich losreißt, um einer Taube nachzujagen und dabei einen Verkehrsunfall verursacht, sind hohe Schadenersatzforderungen nur eine Frage der Zeit.
Für alle Schäden, die ein Hund Dritten gegenüber verursacht, müssen Hundebesitzer in voller Höhe mit ihrem gesamten Privatvermögen aufkommen. Sie sind gesetzlich zum Schadenersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet - unabhängig davon, ob Ihr Kunde persönlich ein Verschulden am Schadenhergang trifft oder nicht.
Unsere Janitos Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet allumfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Hunde gegenüber Dritten verursachen.
Ihre Kunden haben mehr als einen Hund? Für den zweiten und jeden weiteren Hund erhalten sie 20 % Nachlass bei Janitos.
Exklusiv in Best Selection - die Janitos Garantie Welt
Neutarif-Garantie
Schadenregulierung erfolgt immer nach den besten Leistungen der Produktlinie Best Selection – unabhängig davon, welche Tarifgeneration tatsächlich abgeschlossen wurde. Eine Vertragsumstellung ist nicht mehr notwendig.
Vorversicherergarantie
Sollten im direkten Vorvertrag bessere Leistungen vereinbart sein, sind diese mitversichert.
Individualgarantie
Automatische Vorsorge: Geänderte neue Risiken sind bis zur nächsten Hauptfälligkeit zuzüglich einer Frist von 12 Monaten versichert, ohne dass Kunden dies anzeigen müssen.
Unsere 2 Produktlinien im Überblick
Qualitativ hochwertige Absicherung zu einem vernünftigen Preis.
Unser Top-Tarif mit außergewöhnlich starken Leistungen.
Leistungsübersicht Hundehalterhaftpflicht
Balance
Best Selection
Versicherungssummen
Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 10 Mio. oder 20 Mio. €
Versicherte Tiere
Hunde
Kein Ausschluss von Hunden die einer gesetzlichen Erlaubnispflicht unterliegen und/oder behördlich als gefährliche eingestuft sind
Automatische Mitversicherung neu hinzukommender versicherungspfl. Hunde gem. Risikoerweiterung
Beitragsfreie Mitversicherung von Jungtieren (Welpen) versicherter Muttertiere
Versicherte Personen
Versicherungsnehmer (VN)
Familienangehörige des VN als Halter, Mithalter oder nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere
Mithalter des versicherten Tieres
In häuslicher Gemeinschaft lebende Personen als Halter, Mithalter oder nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere
Vom Tierhalter mit der Aufsicht beauftragte Personen in ihrer Eigenschaft als nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere
Gegenseitige Ansprüche versicherter Personen
Ansprüche mitversicherter nicht gewerbsmäßiger Tierhüter, Reitbeteiligter und nicht gewerbsmäßiger Reiter gegen Mitversicherte aus Personenschäden
Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters/ Reitbeteiligung gegen den VN (Personen- und Sachschäden)
Ansprüche im Haushalt des VN lebender Personen gegen den VN, sofern es sich nicht um dessen Angehörige handelt
Rückgriffsansprüche von Sozialversicherungsträgern etc.
Regressansprüche gegen den VN aus Personenschäden mitversicherter Angehöriger
Versichertes Risiko
Teilnahme am Unterricht
Private Teilnahme an Tierrennen, Turnieren und sonst. Veranstaltungen (z.B. Schauvorführungen) auch mit Vermögenszuwachs
Flurschäden
Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt
Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe
Allmählichkeitsschäden
Tierische Ausscheidungen
Einsatz als Blindenhund /-pony bei blinden Tierhaltern
Einsatz von Privathunden als „Therapiehund“ ohne spezielle Ausbildung im Rahmen einer ehrenamtlichen, privaten Tätigkeit
Ehrenamtliche Tätigkeit
Tierfuhrwerke
Gebrauch von eigenen oder fremden Tierfuhrwerken (z.B. Kutschen und Schlitten) - auch Verwendung zusätzlich fremder Tiere (subsidiär)
Gebrauch von eigenen oder fremden Tierfuhrwerken (z.B. Kutschen und Schlitten) inkl. gelegentlicher unentgeltlicher Beförderung von Personen
Gebrauch von eigenen oder fremden Tierfuhrwerken (z.B. Kutschen und Schlitten) inkl. gelegentlicher entgeltlicher Beförderung von Personen (Jahresumsatz bis 15.000 € bzw. –ertrag bis 6.000 €)
Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten unbeweglichen Sachen
Schäden an Räumen in Gebäuden und an Gebäuden
Schäden an Zwingern
Schäden an sonstigen unbeweglichen Sachen
Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen
Inventar in Ferienwohnungen, -häusern, Hotelzimmern und sonstigen Reiseunterkünften
Schäden an geliehenen oder gemieteten Tierfuhrwerken
Schäden an geliehenen oder gemieteten Tiertransportanhängern
Gewässer- und Umweltschäden
Gewässerschäden (Restrisiko)
Gewässerschäden aus Kleingebinden bis
Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten
Öffentlich-rechtliche Ansprüche aus Schäden nach dem Umweltschadengesetz
Leistungsgarantie
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Ausland
Aufenthalte im europäischen Ausland
Aufenthalte weltweit (vorübergehend)
Verlängerung des Versicherungsschutzes bei gleichzeitigem Bestehen einer Janitos Privathaftpflichtvers.
Kautionsstellung im europäischen Ausland
Forderungsausfall
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Sonstige Besonderheiten
Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier
Gelegentliche, ent- / unentgeltl., private Tätigkeit als Hundelehrer
Versehensklausel
Vollkasko-SB bei Schäden am geliehenen Kfz
Leistungsverbesserungen
Innovationsupdate
Neutarif-Garantie
Vorversicherergarantie
Individualgarantie
Diese Übersicht stellt nur einen Auszug dar und ist keine abschließende Aufzählung der Leistungserweiterungen. Es gelten die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen.
Informationen und Downloads
Häufig gestellte Fragen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Verursacht ein Hund einen Schaden, ist der Halter dem Geschädigten gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, egal, ob er persönlich eine Schuld trifft. Er haftet unbegrenzt mit seinem kompletten Privatvermögen. Daher ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ausdrücklich jedem zu empfehlen, der einen Hund besitzt, um sich finanziell gegen mögliche, hohe Schadenersatzforderungen Dritten gegenüber abzusichern.
- der Versicherungsnehmer (Vertragspartner)
- Familienangehörige des Versicherungsnehmers als Halter, Mithalter oder nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere
- in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen als Halter, Mithalter oder nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere
- vom Tierhalter mit der Aufsicht beauftragte Personen in ihrer Eigenschaft als nicht gewerbsmäßiger Hüter der versicherten Tiere