Weil Schifoan is des leiwaundste – über wiedergewonnene Freiheiten und neue Pflichten auf der Skipiste
Doch wo tausende Menschen mit unterschiedlichem Fahrniveau gleichzeitig unterwegs sind, bleiben Stürze oder Unfälle leider auch mit den besten Vorsätzen nicht aus. Nur einen kurzen Augenblick unaufmerksam und schon ist es passiert: Man kollidiert mit einem anderen und nicht immer geht ein solcher Unfall auf der Piste glimpflich aus.
Italien und Südtirol: Neue Regeln auf Skipisten
Ganz neu in den Regelkatalog wurde die Nachweispflicht einer Privathaftpflichtversicherung eingeführt. Alle Skifahrenden, die ab Januar 2022 in Italien und Südtirol auf die Piste gehen, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt.
Diejenigen, die keine solche Versicherung haben oder diese nicht nachweisen können, sollen vor Ort die Möglichkeit bekommen, gemeinsam mit dem Skipass auch eine entsprechende Tages-Police abzuschließen. Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses.
Damit du den heiß ersehnten Skiurlaub in den italienischen Skigebieten in vollen Zügen genießen kannst, denk an den entsprechenden Nachweis einer gültigen Privathaftpflicht-Versicherung.
Ansonsten wünschen wir allen begeisterten Wintersportlern viel Schnee, Sonne und „Ski Heil“.
Privathaftpflichtversicherung
Du benötigst einen Nachweis Privathaftpflicht? Das übernehmen wir gerne für dich.