
Krankenhauszusatz
Genießen Sie beste Versorgung
- Chefarztbehandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer
- freie Krankenhauswahl
Behandlung wie ein Privatpatient genießen
Als gesetzlich versicherte Person haben Sie im Falle einer stationären Behandlung lediglich Anspruch auf die Grundversorgung. Sie werden in der Regel im nächstgelegenen Krankenhaus in einem Mehrbettzimmer untergebracht und durch den diensthabenden Stationsarzt behandelt.
Um sich während eines Krankenhausaufenthalts die nötige Ruhe und Privatsphäre zu gönnen und eine komfortable und angemessene medizinische Versorgung zu erhalten, empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung.
Mit unserem Tarif JA stationär plus sichern Sie sich als Kassenpatient die bevorzugte Behandlung - ähnlich eines Privatpatienten. Denn für den Fall eines stationären Aufenthalts können Sie sich das Krankenhaus selbst auswählen und genießen die Behandlungen durch den Chefarzt oder einen Spezialisten. Des Weiteren werden die Zusatzkosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer von der Janitos übernommen.
Vorteil der Janitos Krankenhauszusatzversicherung
Wir kalkulieren unsere Krankenzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung, was Ihnen viele Vorteile bietet: Sie können Ihre Beitragsentwicklung sehr gut voraussehen. Im Hier und Jetzt profitieren Sie von sehr günstigen Beiträgen, die Ihnen den Einstieg in unsere attraktive Zusatzversicherung erleichtert. Zudem wird Ihnen eine hohe Flexibilität geboten, die Ihnen ermöglicht zu wechseln, ohne dass angespartes Geld verloren geht.
Leistungsübersicht Krankenhauszusatzversicherung
JA stationär plus
Leistungsauszug
Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus
Krankenhaustagegeld
Chefarztbehandlung
Rooming-In
Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus
Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung vor und nach stationärer Behandlung
Aufwendungen für ambulante Operationen im Krankenhaus
Freie Krankenhauswahl
Aufwendungen für Krankentransport zum und vom nächst gelegenen Krankenhaus
Leistungen über die GOA-Höchstsätze hinaus
Tarif-Anpassungsmöglichkeit